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Ein Recht auf Arbeit heißt für uns, dass die Solidargemeinschaften Menschen, die arbeiten können, konkrete Arbeitsangebote macht und so Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanziert. Deswegen haben wir bereits den sozialen Arbeitsmarkt eingeführt. Langzeitarbeitslose Menschen erhalten damit eine neue Perspektive in sozialversicherungspflichtiger Arbeit und Teilhabe an der Gesellschaft.
Wir wollen die bestehende Grundsicherung grundlegend verändern und schaffen deswegen mit dem Bürgergeld einen Leistungsanspruch für Absicherung und Teilhabe (Recht auf Arbeit). Das „Recht auf Arbeit“ heißt für uns, dass die Bürgerinnen und Bürger ein passgenaues Angebot auf Weiterbildung/Qualifizierung oder auch ein Angebot auf Arbeit erhalten. Dafür werden wir perspektivisch den sozialen Arbeitsmarkt ausweiten. Ebenfalls einführen wollen wir für alle diejenigen, das Bürgergeld erhalten und ohne Berufsabschluss sind, ein gesetzliches Recht auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses, das mit Unterstützungsangeboten flankiert wird. Die bisherige Regelung, dass nur zwei Jahre gefördert werden, halten wir für unsinnig, da viele Abschlüsse drei Jahre dauern, daher wollen wir auch Qualifizierungsmaßnahmen förderfähig machen, die länger als zwei Jahre dauern oder auch eine vollständige Berufsausbildung umfassen. Zum Bürgergeld gehört für uns auch ein monatlicher Bonus für Weiterbildung.
Viele Beschäftigte sind derzeit aufgrund von niedrigen Löhnen und/oder reduzierter Arbeitszeit auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen. Das wird von vielen täglich arbeitenden Menschen als ungerecht und als Mangel an Respekt vor ihrer Leistung empfunden. Niemand, der arbeitet – schon gar nicht jemand, der Vollzeit arbeitet - sollte sein Einkommen aufstocken müssen. Ausnahmslos jede von Menschen verrichtete Arbeit ist es wert so bezahlt zu werden, dass man davon leben kann. Das gehört zu den sozialdemokratischen Grundwerten. Darum gilt es, den Niedriglohnsektor einzudämmen. Hier sind ein höherer Mindestlohn, starke Tarifbindung und mehr Vollzeit-Optionen die besten Mittel. Sobald der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro angestiegen ist, entstehen auch Spielräume, die Zuverdienstmöglichkeiten im solidarischen Bürgergeld zu erweitern.
Diejenigen, die arbeiten und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, aber trotzdem auf ergänzende Leistungen angewiesen sind, sollen in Zukunft von der Bundesagentur für Arbeit betreut werden. Bislang gilt das nur für diejenigen „Aufstocker“, deren ALG I nicht ausreicht. In Zukunft sollen aber alle beitragszahlenden Erwerbstätigen bei der BA betreut werden.
Unterstützung auch bei längerer Arbeitslosigkeit ist ein soziales Recht – niemand darf sich deswegen stigmatisiert fühlen. Das Bürgergeld steht für ein neues Verständnis eines empathischen, unterstützenden und bürgernahen Sozialstaats – und dieses neue Verständnis verlangt weitreichende Veränderungen der Praxis gerade im Hinblick auf mehr Respekt vor der Lebensleistung des Einzelnen, den Umgang miteinander bei Konflikten und nicht zuletzt bei Sprache, Beratung und Betreuung sowie der Transparenz seines Handelns.
Beim Übergang von ALG-I in das Bürgergeld muss die Lebensleistung besser anerkannt und geschützt werden. Der vorübergehende Bezug des Bürgergeldes darf sich nicht sofort auf den Wohnort auswirken oder Menschen zwingen, das Gesparte aufzubrauchen.
Wir wollen Menschen diese Sorgen nehmen und sie dabei unterstützen, sich auf die Arbeitsplatzsuche konzentrieren zu können. Deswegen werden wir bei denjenigen, die aus dem Bezug von ALG I kommen, für zwei Jahre Vermögen und die Wohnungsgröße nicht überprüfen. Wir wollen auch den Schutz von selbst genutztem Wohneigentum ausweiten und eine entsprechende Regelung für Mieter schaffen. Niemand, der auf den Bezug des Bürgergelds angewiesen ist, soll in dieser Zeit seine Wohnung verlassen müssen.
Gleichzeitig werden wir durch die Reform des Wohngeldes dafür sorgen, dass niemand nur aufgrund hoher Wohnkosten auf Bürgergeld angewiesen sein muss.
Das Bürgergeld wird Regelungen beinhalten, mit denen speziellen Bedarfen und Härten begegnet werden kann, zum Beispiel für den Fall, dass plötzlich die Waschmaschine kaputtgeht und gleichzeitig die alte Winterjacke aufgetragen ist.
Das Bürgergeld ist ein soziales Bürgerrecht. Es basiert auf dem Solidaritätsprinzip und auf der Grundannahme, dass die Menschen den Sozialstaat brauchen und ihn nicht missbrauchen. Natürlich brauchen wir Mitwirkungspflichten, denn Rechte und Pflichten sind in einer Solidargemeinschaft zwei Seiten einer Medaille. Beim Bürgergeld sind Anreize, gezielte Hilfen und Ermutigung wichtiger als Sanktionen. Sinnwidrige und unwürdige Sanktionen gehören abgeschafft. Die strengeren Sanktionen von unter 25-Jährigen sind sogar offenkundig kontraproduktiv. Auch darf niemand wegen Sanktionen Angst haben, obdachlos zu werden, daher wollen wir die Kürzung der Wohnkosten abschaffen. Eine komplette Streichung von Leistungen soll es nicht mehr geben.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat gegenüber dem Sozialstaat Anspruch auf einen würde- und respektvollen Umgang, auf eine Partnerschaft auf Augenhöhe und auf einfache und verständliche Verfahren. Nicht selten entzünden sich hieran Konflikte, weil die Verfahren als bürokratisch und abweisend wahrgenommen und sich wechselseitig mangelnde Zusammenarbeit und Missachtung, aber auch Bevormundung unterstellt wird. Wenn wir hieran nichts ändern, werden alle anderen Maßnahmen ins Leere greifen, weil die Basis für die gemeinsame Anstrengung zur Überwindung der Bedürftigkeit nicht gegeben ist. Deshalb werden wir kurzfristig die Formulare, Anträge und Bescheide überarbeiten und schrittweise durch schlanke, verständliche und transparente Lösungenvereinfachen. Sollte das nicht ausreichen, werden wir über die Einführung von Lotsen nachdenken, die den Betroffenen beim Ausfüllen der Formulare zur Seite stehen und sie durch den Prozess der Antragsstellung begleiten. Vor allem aber werden wir die Eingliederungsvereinbarung, den grundlegenden Vertrag zwischen den Erwerbssuchenden und dem Jobcenter, ablösen durch eine Teilhabevereinbarung, die die Interessen der Bürgergeldbezieher stärker berücksichtigt und einer partnerschaftlichen Vereinbarung auf Augenhöhe besser entspricht. Wir wollen auch in der Leistungsgewährung durch einen Betreuungsschlüssel ausreichend Personal sicherstellen, um eine intensivere Betreuung zu ermöglichen und Überlastungssituationen zu verhindern. Durch Anhebung der Bagatellgrenze wollen wir ökonomisch unsinnige Rückforderungen künftig vermeiden, die auf allen Seiten nur Ärger produzieren.
Wir wollen einen Sozialstaat, der seine Leistungen nicht versteckt, sondern der als Lotse fungiert und Bürgerinnen und Bürger, die sich an seine Institutionen wenden, darüber aufklärt, welche Hilfe sie erhalten können und wie. Es geht darum, es Menschen in einer schwierigen Situation nicht noch zusätzlich schwer zu machen. Wer Unterstützung benötigt, fühlt sich oft wie in einem Verwaltungs-Labyrinth. Das darf nicht so bleiben. Es ist von Bürgerinnen und Bürgern nicht zu erwarten und es ist auch nicht nötig, dass sie sich um die Frage kümmern, in welchem Rechtskreis sie sich befinden: Sie haben schlicht einen Anspruch darauf, einfach und verständlich Hilfe zu erhalten. Dazu gehört in einem menschlichen Sozialstaat auch, dass Bescheide und Behördenschriftwechsel in einer verständlichen Sprache abgefasst sind. Wir wollen niedrigschwellige und bürgerfreundliche Zugangsmöglichkeiten wie aus einer Hand für alle Fragen des Sozialstaats schaffen, die einen unbürokratischen Klärungsweg auch über unabhängige Beratungsstellen eröffnen. Zudem wollen wir die Verfahren beim Bürgergeld digital umsetzen und in einem Portal online zugänglich machen, um Transparenz zu schaffen, Hürden zu senken und effizienter mit der Zeit der Bürgerinnen und Bürger wie der Fallmanager umzugehen. Am Ende bleibt mehr Zeit für das Wesentliche, das vertrauensvolle Betreuungs- und Beratungsgespräch und die gemeinsame Entwicklung von möglichen Lösungswegen und Perspektiven.
www.spd.de/aktuelles/ein-neuer-sozialstaat-fuer-eine-neue-zeit/
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