Neue Arbeitswelt

Chancen und Schutz in der neuen Arbeitswelt


© Simone M. Neumann

Das „Recht auf Arbeit“ macht es uns zur wichtigsten Aufgabe, Arbeit aufzuwerten und die Position der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken. Faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen bleiben auch in Zukunft der Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben. Sie waren und sind der Garant für soziale Teilhabe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Um den Wandel der Arbeitswelt erfolgreich zu gestalten, brauchen wir den Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen. Deswegen müssen wir die Sozialpartnerschaft in Deutschland revitalisieren. Was die neuen Anforderungen an Weiterbildung und Qualifizierung, individuelle Zeitsouveränität und auch neue Arbeitsformen angeht, ist es aber eine unverzichtbare Aufgabe des Staates, genauer hinzuschauen und zugleich beides zu tun: die neue Arbeitswelt auf neue Chancen und für mehr Schutz für alle Menschen auszurichten. 

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Den Wert der Arbeit stärken - Mehr Sozialpartnerschaft und Tarifbindung

Wir werden nur dann wirtschaftlich und sozial erfolgreich sein, wenn die Interessen auf Augenhöhe ausgehandelt werden. Die wirtschaftliche Entwicklung in anderen Ländern zeigt, dass gesellschaftliche Polarisierung letztlich zu Reformunfähigkeit führt. Im digitalen Wandel brauchen wir mehr Sozialpartnerschaft und Tarifbindung. Starke Tarifbindung führt zu besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen und ist besser geeignet, Interessen auszugleichen als staatliche Vorgaben.

Was wir wollen:

Die Einführung des Mindestlohns war ein Quantensprung. Er muss aber weiter steigen. Die Sozialpartner brauchen daher einen besseren Rahmen, um ihrer Aufgabe für die Aushandlung eines angemessenen Mindestlohns in der Mindestlohnkommission gerecht werden zu können. Dafür werden wir das Mindestlohngesetz wie vereinbart 2020 evaluieren und weiterentwickeln. Unser Ziel ist die perspektivische Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro. Hier sollte die öffentliche Hand bei der Auftragsvergabe mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür wollen wir auf Bundesebene ein Tariftreuegesetz mit einem Mindestlohn von 12 Euro schaffen.

Um das soziale Europa zu stärken, wollen wir zudem einen verbindlichen Rahmen für Mindestlöhne und Grundsicherungssysteme innerhalb der EU durchsetzen. Das sorgt für Zusammenhalt und fairen Wettbewerb.

Der Mindestlohn kann aber immer nur eine Untergrenze sein. Das Ziel sind anständige Tariflöhne. Sozialpartnerschaft ist ein öffentliches Gut, sie sorgt nicht nur für fairen Interessenausgleich, sondern stärkt den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Stabilität. Der Staat kann die Arbeit der Sozialpartner nicht ersetzen, aber er muss Rahmenbedingungen schaffen, um Sozialpartnerschaft wieder zu stärken.

Wir begrüßen das klärende Urteil des Bundesarbeitsgerichts, dass Tarifverträge Gewerkschaftsmitglieder grundsätzlich besserstellen dürfen. Dies stellt einen Anreiz, aber eben keinen Zwang dar, in eine Gewerkschaft einzutreten. Sozialpartnerschaft ist im wirtschaftlichen und sozialen Interesse unseres Landes. Wir werden daher tarifgebundene Unternehmen steuerlich besserstellen als nicht-tarifgebundene Unternehmen. Es muss darüber hinaus einfacher werden, Tarifverträge für ganze Branchen verbindlich zu machen. Dafür werden wir das Vetorecht der Arbeitgeber bei Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen abschaffen, damit sie diese nicht mehr blockieren können. Wir werden die Mitbestimmung als das demokratische Prinzip und stabile Rückgrat der deutschen Wirtschaft stärken. Die Unterdrückung von Mitbestimmung wird härter bestraft.

Wir setzen uns dafür ein, dass 30 Jahre nach dem Mauerfall Löhne und Arbeitsbedingungen in Ost und West angeglichen werden.

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Neue Erwerbsform absichern


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Der Wandel in der Arbeitswelt fördert neue Erwerbsformen und macht die individuellen Erwerbsverläufe vielfältiger. Er eröffnet neue Perspektiven, neue Chancen und neue Gestaltungsmöglichkeiten. Die Entlohnung, die Arbeitsbedingungen und die individuelle Vorsorgepraxis vieler „neuer Selbständiger“ sind aber derart unterschiedlich, dass sie nicht über einen Kamm geschoren werden können. Gerade im Bereich der Hochqualifizierten ist flexible Projektarbeit auf Zeit nicht mehr wegzudenken, ebenso wenig wie gemischte Teams von internen und externen Beschäftigten sowie selbstständige Expertinnen und Experten, etwa bei Start-Ups und/oder im Innovations- und IKT-Bereich. Völlig anders ist die Situation bei vielen selbständigen Dienstleistungen im Niedriglohnbereich. Wir müssen daher insbesondere bei den so genannten „Solo-Selbständigen“ aktiv werden, um auch dort passgenaue Chancen zu ermöglichen und notwendigen Schutz zu erreichen.

Plattformen sind ein relativ neues Phänomen der Arbeitsorganisation, können aber als Vorboten neuer ökonomischer Strukturen verstanden werden. Sie verändern das klassische hierarchische Organisationsprinzip in Richtung von Netzwerkunternehmen. Sowohl im hochqualifizierten Beschäftigungssegment, wo in „agilen“ Teamformationen gearbeitet wird, als auch im prekären Organisationssegment wie bei den „klassischen“ Lieferplattformen, erleben wir sehr unterschiedliche Ausgestaltungsformen.

Allen gemein ist eine Entgrenzung der Betriebsorganisation mit erheblichen Folgen für die Beschäftigten: Neue Selbständigkeit, Werkverträge, Leiharbeit oder befristete Beschäftigung greifen in der Plattformwirtschaft mehr und mehr um sich. Zugleich erleben wir, dass Arbeit und Leben immer mehr ineinander übergehen, wodurch neue Belastungen in der Arbeitswelt entstehen. Mit der Folge, dass die Schutzfunktion des Arbeitsrechts in diesen hochflexiblen Unternehmens- und Arbeitsorganisationen nicht mehr greift.

Was wir wollen:

Das „Recht auf Arbeit“ heißt für uns, dass auch neue Erwerbsformen abgesichert sein müssen. Wir wollen sichere Selbständigkeit, und wir wollen gleichzeitig die Ausbeutung von Solo-Selbständigen beispielweise in der Plattformwirtschaft bekämpfen. Deshalb haben wir bereits den Mindestbeitrag zur Krankenversicherung für Selbständige halbiert und werden die Selbständigen in den Schutz der gesetzlichen Alterssicherung einbeziehen. Nur so können wir in dieser wachsenden Gruppe unserer Arbeitswelt Bedürftigkeit im Alter verhindern. Die Feststellung, ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig ist (Statusfeststellung), ist ein zentraler Hebel, um Scheinselbständigkeit zu verhindern und Transparenz über soziale und Arbeitsschutzrechte herzustellen. Sie muss einzelfallbezogen bleiben, um Einzelfallgerechtigkeit zu ermöglichen. Sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte müssen aber früh Klarheit über den Erwerbstatus bekommen und zwar vor der eigentlichen Tätigkeitsaufnahme. Dies ist gerade für Solo-Selbständige besonders wichtig. Daher soll das selbst gewünschte Statusfeststellungsverfahren beschleunigt werden.

Die Plattformwirtschaft stellt uns vor eine doppelte Herausforderung: Zum einen unterstützen wir Geschäftsmodelle, die nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg zum Ziel haben und nicht die Ausbeutung von Selbständigen oder Beschäftigten. Plattformen, die sich nicht jedweder gesellschaftlicher Ethik entziehen, sondern ihrer Arbeitgeberverantwortung nachkommen, werden wir mit einem intelligenten rechtlichen Rahmen unterstützen. Plattformen sind keine neutralen „Dritten“ Sie sind Arbeitgeber wie andere Unternehmen auch. Daher werden wir klarstellen, dass Plattformen reguläre Betriebe sind. Wir werden einen neuen Betriebsbegriff entwickeln, der die Veränderung zu vernetzen Unternehmen abbildet und die Arbeitgeberfunktion verdeutlicht. 

Zum anderen entstehen in der Plattformwirtschaft mehr und mehr hybride Arbeitsverhältnisse, die an der Grenze zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung liegen. In Österreich und Frankreich wurden rechtliche Rahmenbedingungen für solche Typen neuer Selbständigkeit geschaffen. Diese Modelle werden wir prüfen und Vorschläge für einen neuen Arbeitnehmerbegriff vorlegen. Ziel ist es, für die Beschäftigten in der Plattformwirtschaft Arbeitsrechte und Mindestarbeitsbedingungen ebenso zu sichern, wie Mindesthonorare oder den sozialen Schutz.

Soziale Rechte und faires Wirtschaften müssen auch in der Plattformwirtschaft ihren Stellenwert behalten. Digitalisierung statt Ausbeutung ist unsere Leitidee.

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Mehr Zeitsouveränität: Arbeit, die zum Leben passt

Arbeit muss zum Leben passen. Immer mehr Menschen wünschen sich aus den unterschiedlichsten Gründen mehr Souveränität über ihre Zeit. Wir brauchen Antworten auf die Wünsche nach mehr Flexibilität für Familie, Fürsorge, Pflege, aber auch für Weiterbildung oder soziales Engagement. Es geht um nichts weniger als einen neuen Flexibilitätskompromiss im digitalen Zeitalter und in einer neuen Arbeitswelt, in der Menschen die persönlichen Übergänge in ihrem Lebensverlauf einfach und selbstbestimmt organisieren wollen.

Was wir wollen:

Wir haben bereits mit der Brückenteilzeit (also der Möglichkeit, befristet auf Teilzeit zu gehen) ein Recht auf Teilzeit geschaffen. Insbesondere Frauen, die häufiger in Teilzeit arbeiten, landen dadurch nicht mehr so oft in der beruflichen Sackgasse. Daher wollen wir das Erfolgsmodell der Brückenteilzeit deutlich ausweiten, für mehr Beschäftigte in Deutschland öffnen und mit Anreizen für Qualifizierung und Weiterbildung verbinden. Es geht aber auch um mehr Freiheit für die Beschäftigten, Leben und Arbeiten miteinander zu verbinden. 40% der Beschäftigten in Deutschland könnten laut DIW theoretisch von zuhause arbeiten. Nur 12% der Beschäftigten bekommen ihren Wunsch nach flexibler Arbeit erfüllt. Die Unternehmen müssen sich - wo noch nicht geschehen - innovativen Formen des Arbeitens öffnen, die die Möglichkeiten der digitalen Technologien auch im Sinne der Ansprüche von Beschäftigten nutzt. Gute Unternehmen gehen hier voran: Für sie ist New Work gelebte Realität. Sie haben Regelungen für mobiles Arbeiten oder Homeoffice gefunden, die im Einklang mit Gesundheitsschutz und Vereinbarkeiten stehen. Sie werden wir unterstützen. Wir werden ein Recht auf mobiles Arbeiten und Homeoffice gesetzlich verankern, damit mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den digitalen Vorteilen profitieren können. Wir werden aber auch Beschäftigte vor einer überbordenden Inanspruchnahme und der Anforderung einer ständigen Erreichbarkeit oder Präsenz durch den Arbeitgeber schützen. Wir werden das Recht auf Nichterreichbarkeit schützen und Arbeitszeitmodelle unterstützen, die die Gesundheit von Beschäftigten stärken. Für Arbeitszeitkonten wollen wir die Übertragbarkeit beim Unternehmenswechsel ermöglichen.

Immer mehr Frauen und Männer wollen sich Erwerbsarbeit und Familienarbeit partnerschaftlich aufteilen, aber viele scheitern dabei an den Hürden des Alltags und einem Arbeitsmarkt, der immer noch vom Ideal der männlichen Vollzeitkraft ausgeht. Wir werden darum partnerschaftliche Arbeitszeitmodelle unterstützen, damit aktive Vaterschaft gelebt werden kann und beide Eltern beruflich erfolgreich sein können. 
So erleichtert das Modell der Familienarbeitszeit die flexiblere Verteilung von Zeiten für die Arbeit, für Kinder und Familie oder auch Pflege und sichert mit dem Familiengeld zugleich partnerschaftliche Lebensentwürfe und wirtschaftliche Stabilität. 

Um mehr Gestaltungsfreiheit im Lebensverlauf zu ermöglichen, schlagen wir vor, dass der Staat für jede Bürgerin und jeden Bürger ein Zeitkonto einrichtet. Denn nicht nur reiche Erben sollen im Verlauf ihres Erwerbslebens Mut zu Veränderungen haben dürfen. Die Idee eines Persönlichen Zeitkontos orientiert sich an tariflichen Vorbildern. Basis eines solchen Zeitkontos sollen Einzahlungen der Beschäftigten sein, so dass auf diesem Konto Zeit angespart wird, die durch Tarifverträge oder durch den Staat für besondere förderungswürdige Zwecke zusätzlich aufgestockt werden kann, z.B. für Fort- und Weiterbildungen. Der Vorteil ist, dass auf diese Weise Überstunden nicht verloren gehen, sondern sich in ein Zeitguthaben verwandeln, das im Lebensverlauf mehr Freiheit ermöglicht. Wenn man beispielsweise den Betrieb wechselt, gehen die Stunden nicht verloren sondern sind transportierbar; sie bleiben auf dem Zeitkonto - sie wandern, staatlich abgesichert, mit zum neuen Arbeitgeber oder mit zur neuen Beschäftigung. Zusätzlich kann für das Zeitkonto ein zeitliches Startguthaben vorgesehen werden.

Das persönliche Zeitkonto wirkt in drei Richtungen: Zum einen werden Auszeiten für Pflege, Betreuung, Kindererziehung, Qualifizierung oder auch die Verkürzung von Arbeitszeiten erleichtert. Zum Zweiten erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Möglichkeit auf Qualifizierung und Weiterbildung, die sie vom Arbeitgeber unabhängig in Anspruch nehmen können. Beschäftigte erhalten drittens aber auch die Chance auf Vorbereitung und Umsetzung einer Unternehmensgründung.

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Mehr Chancen in der Arbeitswelt

Die technologische Entwicklung wird unsere Arbeitswelt massiv verändern. Die OECD geht davon aus, dass sich mehr als 35 Prozent aller Berufe bis 2030 grundlegend wandeln werden. Zudem wird es in einzelnen Branchen eine zunehmende Nachfrage nach Fachkräften geben, während es in anderen einen Arbeitskräfteüberschuss gibt. All das erfordert von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern immer häufiger Tätigkeitswechsel. Den Bildungs- und Berufsweg, der traditionell nach Schule und Ausbildung bzw. Studium vor allem das Ausüben von ein und demselben Beruf vorsah, wird es so künftig immer weniger geben. Darum ist es die Aufgabe der Solidargemeinschaft, den Einzelnen bestmöglich dabei zu unterstützen, dass er sich in seiner Beschäftigung weiterqualifizieren, seinen beruflichen Spielraum erweitern kann und die bestmöglichen Leistungen für Gesundheitsschutz und Prävention am Arbeitsplatz erhält. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Modellprojekt „Ü45-Check“ – hier geht es darum, frühzeitig festzustellen, ob jemand in seinem Beruf durchhalten kann bzw. berufsbezogene Gesundheitsrisiken festzustellen. Ein gesundes Arbeitsleben ist ebenso Voraussetzung dafür, dass Menschen gar nicht erst arbeitslos werden, wie gute Bildung und Qualifizierung.

Aus dem „Recht auf Arbeit“ leiten wir ab, dass die solidarische Arbeitsversicherung dafür sorgt, dass Arbeitslosigkeit möglichst gar nicht erst eintritt. Das am 1. Januar 2019 in Kraft tretende Qualifizierungschancengesetz ist dafür ein Meilenstein, weil es die Weiterbildungsförderung Beschäftigter verbessert, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können. Mit dem Qualifizierungschancengesetz geht bereits jetzt ein Recht auf Weiterbildungsberatung einher.

Was wir wollen:

Wir werden dieses Beratungsrecht zu einem gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf Weiterbildung ausweiten. Dieses ermöglicht Beschäftigten im Strukturwandel ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Für diejenigen, deren Jobs durch den technologischen Wandel wegfallen, schaffen wir darüber hinaus eine Qualifizierungsgarantie. Kern dieser Qualifizierungsgarantie ist der Anspruch auf Umschulung, sofern der Arbeitsplatz wegzufallen droht, gepaart mit der Absicherung durch eine Lohnersatzleistung. Wer sich auf den Weg macht, im Arbeitsleben einen neuen Beruf zu erlernen, soll gefördert und nicht durch Lohneinbußen benachteiligt werden.

Daneben ist ein fehlender Berufsabschluss weiterhin der größte persönliche Risikofaktor sowohl für den Verlust des Arbeitsplatzes wie für eine spätere Bedürftigkeit. Deswegen werden wir auch das dritte Umschulungsjahr finanzieren.

Auf diese Weise entwickeln wir die Arbeitslosenversicherung Schritt für Schritt zu einer solidarischen Arbeitsversicherungweiter, die nicht nur bei Arbeitslosigkeit auf den Plan tritt, sondern dabei hilft, dass Arbeitslosigkeit gar nicht erst eintritt. Das erfordert den Aufbau eines flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Beratungsangebotes durch eine Bundesagentur für Arbeit, die zur Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung weiterentwickelt wird. 

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Anerkennung von Lebensleistung in der solidarischen Arbeitsversicherung


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Viele Menschen treibt die Sorge vor sozialem Abstieg bei Verlust des Arbeitsplatzes um. Sie befürchten, bereits nach einem Jahr gleichgestellt zu werden mit Menschen, die lange nicht oder gar nicht gearbeitet haben. Dass Arbeit und längere Beitragszeiten hier oft keinen Unterschied machen, wird als zutiefst ungerecht empfunden.

Neue Arbeitsformen, wie projektbezogenes Arbeiten, oder Umbrüche durch Strukturwandel führen dazu, dass Menschen unregelmäßige und unterbrochene Arbeitszeiten haben. Daran muss sich die solidarische Arbeitsversicherung anpassen, damit mehr Menschen in Schutz der Versicherung kommen. Deshalb haben wir bereits den Schutz der Arbeitslosenversicherung erweitert und somit schon jetzt mehr Beschäftigten die Zeit gegeben, die Mindestversicherungszeit zusammen zu bekommen.

Was wir wollen:

Wir werden die Bedingungen für den Zugang zum Versicherungsschutz auf Arbeitslosengeld noch weiter erleichtern und damit mehr Menschen, die in neuen Beschäftigungsformen oder in unsteten Arbeitsbiographien arbeiten, ebenfalls absichern. 

Darüber hinaus wollen wir eine solidarische Arbeitsversicherung, die Lebensleistung stärker anerkennt und gleichzeitig neue Einstiege und Aufstiege ermöglicht. Dazu gehört, die Bezugszeit des Arbeitslosengeld I (ALG I) deutlich zu verlängern – und zwar in zweierlei Hinsicht. 

Wir wollen erstens einen Leistungsanspruch für Qualifizierung einführen, das Arbeitslosengeld-Q: Alle, die nach drei Monaten im ALG-I keine neue Arbeit gefunden haben, erhalten einen Anspruch auf eine gezielte Weiterbildungsmaßnahme und auf das damit verbundene Arbeitslosengeld-Q, das in der Höhe dem ALG-I entspricht. Das ALG Q wird in Zukunft 12 Monate lang nicht mehr auf den ALG I-Anspruch angerechnet, danach bleibt es dabei, dass der ALG-I Anspruch zur Hälfte anrechnungsfrei ist. Die Weiterbildung mit ALG Q kann insgesamt bis zu 24 Monaten gewährt werden.

Damit verlängert sich für diejenigen, die sich weiter qualifizieren, der Anspruch auf ALG I deutlich – und die Chancen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, steigen. Zweitens wollen wir zusätzlich zu den gelten Regelungen die Bezugszeit des Arbeitslosengeldes stärker an der Lebensleistung ausrichten indem wir Beschäftigten, die langjährig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet haben, auch einen längeren Arbeitslosengeldanspruch sichern. Unabhängig vom Alter erhöht sich die Anspruchszeit bei mindestens 20 Jahren Beitragszeit um 3 weitere Monate, ab 25 Jahren um 6 Monate und ab 30 Jahren um 9 Monate. Bei einem Arbeitslosengeldanspruch von über 24 Monaten wird die Anrechnung von ALG Q-Zeiten degressiv so ausgestaltet, dass insgesamt eine maximale Bezugsdauer von 36 Monaten möglich wird. Das Modell soll so ausgestaltet werden, dass die Regelung bei Arbeitgebern nicht den falschen Anreiz entstehen lässt, ältere Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer aus Betrieben zu drängen - z.B. durch eine Anrechnung von Abfindungen.

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Quelle:

www.spd.de/aktuelles/ein-neuer-sozialstaat-fuer-eine-neue-zeit/

 

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