Gebührenfreie Kitas


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Fünf gute Gründe für gebührenfreie Kitas:

1. Familien entlasten: Der Besuch einer Kindertagesstätte kostet oft mehrere hundert Euro pro Monat. Durch die Abschaffung dieser Gebühren werden Familien effektiv finanziell entlastet.

2. Mehr Bildungsgerechtigkeit: Die Grundlage für eine erfolgreiche Bildungsbiographie wird bereits im Kindesalter gelegt. Daher sollte jedes Kind von Beginn an die bestmögliche Förderung erhalten, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern.

3. Kinderarmut bekämpfen: Einkommensschwache Familien sind trotz sozialer Staffelung von Kita-Gebühren überdurchschnittlich hoch belastet. Fallen die Beiträge weg, fördert dies die gesellschaftliche Teilhabe und die Bildungschancen von allen Kindern ganz ohne Stigmatisierung.

4. Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Eltern sollten nicht arbeiten müssen, nur um die Betreuungskosten für ihre Kinder bezahlen zu können. Ein qualitätsvolles und gebührenfreies Betreuungsangebot soll die Berufstätigkeit, insbesondere von Frauen, ermöglichen.

5. Gleichwertige Lebensverhältnisse: Es darf nicht vom Wohnort abhängen, ob der Besuch einer Kita mehrere hundert Euro kostet oder nicht. Durch die Unterstützung des Landes wird es auch kleineren und finanzschwachen Kommunen möglich, beitragsfreie Kinderbetreuung zu gewähren.

 

Warum ist die Gebührenfreiheit wirkungsvoller als eine soziale Staffelung?

Die Gebührenfreiheit ist der effektivste Weg, alle Familien zu entlasten. Laut Institut der Deutschen Wirtschaft ist es auch das einzige Modell einer Angleichung der landesweit unterschiedlich hohen Gebühren bei dem am Ende nicht doch ein Teil der Eltern mehr als bisher zahlen muss.1

Nun kann man der Auffassung sein, Reiche sollten finanziell mehr zum Gemeinwohl beitragen als andere. Nur braucht es dann eine andere Besteuerung von hohen Einkommen und keine KitaGebühren, Schulgeld oder Studiengebühren. Bildung und Kinder sollten nicht zum nachteiligen Faktor bei der gesellschaftlichen Umverteilung werden.

Insofern ist die Abschaffung der Kita-Gebühren auch keine „Politik mit der Gießkanne“, denn die Maßnahme nimmt ganz gezielt Familien und insbesondere Kinder unabhängig von ihrer Herkunft in den Blick. Und genau die brauchen wir angesichts großer Herausforderungen wie dem demographischen Wandel für eine gute Zukunft.

Fernab dieser Grundsatzfrage hat die soziale Staffelung Schwächen und bringt Nachteile mit sich, sodass sie nur ein erster Schritt sein kann.

Soziale Staffelung gibt es bereits, sie ist aber nicht effektiv genug!

  • Die meisten Kommunen staffeln die Kita-Gebühren bereits. Da es keine landesweit verbindlichen Standards gibt, sind die Modelle der sozialen Staffelung in Baden-Württemberg aber sehr unterschiedlich und in den meisten Fällen nicht effektiv genug.
  • Einkommensschwache Familien sind daher aktuell trotz Staffelung doppelt so hoch belastet wie Normalverdiener. Sie müssen bis zu zehn Prozent ihres Nettohaushaltseinkommens für die Kita-Gebühren ausgeben.2
  • Wirksam und passgenau entlastet würden Familien nur durch eine strenge Staffelung nach drei Faktoren (Einkommen, Geschwisteranzahl, Betreuungsumfang) und eine Differenzierung in rund fünf Einkommensgruppen.
  • Eine solche strenge Staffelung kommt bislang kaum zur Umsetzung, weil sie einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. So hängt es weiterhin vom Wohnort ab, ob und wie effektiv Familien entlastet werden.

Bei strenger Staffelung zahlen Kommunen und Eltern drauf!

  • Für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Umstellung auf eine strenge Staffelung müssten die Kommunen mehr Personal einstellen und daher mit Mehrkosten rechnen.
  • Mit der Umstellung der Staffelung müssten auch Teile der Elternschaft mehr bezahlen als bisher. Denn der Gesamtbetrag, den die Kommunen durch Elternbeiträge decken müssen (ca. 20 Prozent der Gesamtkosten), bleibt ohne Unterstützung des Landes gleich. Es ist davon auszugehen, dass diese Belastung auch Normalverdiener trifft und nicht allein besonders reiche Familien.

Gute-Kita-Gesetz verbessert Staffelung, aber Gebührenfreiheit muss trotzdem kommen!

  • Mit dem Gute-Kita-Gesetz wurden die Mindeststandards der sozialen Staffelung zum 1. Januar 2019 verschärft. Bei der Berechnung der Kita-Gebühren muss nun zumindest einer der drei Faktoren (Einkommen, Geschwister, Betreuungsumfang) berücksichtigt werden.
  • Den ursprünglichen Vorschlag der SPD-Bundesfamilienministerin Giffeys nach einer strengen Staffelung lehnten die Länder ab, obwohl es für dessen Umsetzung Bundesmittel gibt. Es lag also nicht am Geld, sondern der Verwaltungsaufwand einer strengen Staffelung stellt für die Kommunen ganz offensichtlich ein Problem dar.
  • Die Diskussion dreht sich in der Realität derzeit nicht um eine Abwägung zwischen Gebühren freiheit und einer effektiven soziale Staffelung. Die Alternative zur Gebührenfreiheit wäre in der Praxis eine wie auch immer geartete Staffelung, die nur begrenzt wirkungsvoll sein kann.

IW-Report 2018-50 des Institut der Deutschen Wirtschaft
2 ElternZOOM 2018 Studie der Bertelsmann Stiftung

 

Materialien

 

Quelle:

www.spd-bw.de/kitas/

 

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